Das investierte Kapital

Das investierte Kapital sind die Mittel, die Aktionäre, Anleihegläubiger und Kreditgeber während ihres Lebens in ein Unternehmen investiert haben. Dies kann nicht zahlungswirksame Vermögenswerte von Aktionären umfassen, z. B. den Wert eines Gebäudes, das von einem Aktionär im Austausch gegen Aktien eingezahlt wurde, oder den Wert von Dienstleistungen, die im Austausch gegen Aktien erbracht werden. Ein Unternehmen muss eine Rendite auf sein investiertes Kapital erzielen, die die Kosten dieses Kapitals übersteigt. Andernfalls zerstört das Unternehmen nach und nach das in es investierte Kapital. Das investierte Kapital wird daher eher als Finanzanalysekonzept als als Rechnungslegungskonzept betrachtet.

Die Höhe des investierten Kapitals wird in der Bilanz eines Unternehmens nicht als separate Position ausgewiesen. Stattdessen muss der Betrag aus anderen Informationen abgeleitet werden, die in den Buchhaltungsunterlagen eines Unternehmens angegeben sind. Die Berechnung des investierten Kapitals im Rahmen des Finanzierungsansatzes lautet:

+ Für ausgegebene Aktien gezahlter Betrag

+ Von Anleihegläubigern gezahlter Betrag für ausgegebene Anleihen

+ Sonstige von Kreditgebern geliehene Mittel

+ Leasingverpflichtungen

- Bargeld und Investitionen werden nicht zur Unterstützung des Betriebs benötigt

= Investiertes Kapital

Gewinnrücklagen (von einem Unternehmen erzielte Gewinne) werden nicht in die Berechnung des investierten Kapitals einbezogen.

Ein alternativer Weg, um investiertes Kapital abzuleiten, ist der operative Ansatz. Nach dem operativen Ansatz lautet die Berechnung des investierten Kapitals wie folgt:

+ Nettoumlaufvermögen für den Betrieb benötigt

+ Anlagevermögen abzüglich kumulierter Abschreibungen

+ Sonstige für den Betrieb benötigte Vermögenswerte

= Investiertes Kapital

Wenn ein Unternehmen beispielsweise Aktien für 5.000.000 USD verkauft, 2.000.000 USD an Anleihen ausgegeben und 200.000 USD an Leasingverpflichtungen hat, beträgt das investierte Kapital 7.200.000 USD.

Das Problem bei beiden Variationen der Formel besteht darin, dass die Bestimmung, wie viel Bargeld und andere Vermögenswerte zur Unterstützung des Betriebs benötigt werden, ein Urteilsspruch ist und daher je nach Wahrnehmung der Person, die die Messung erstellt, variieren kann. In der Regel erfordert ein langer Bargeldumwandlungszyklus die Ausweisung weiterer Vermögenswerte als für den Betrieb erforderlich.

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