Anfängliche Franchisegebühr

Die anfängliche Franchisegebühr ist eine Gebühr, die an einen Franchisegeber als Gegenleistung für den Aufbau einer Franchisebeziehung sowie für die Erbringung einiger anfänglicher Dienstleistungen gezahlt wird. Diese Gebühr wird pauschal an den Franchisegeber gezahlt, wenn ein Franchisevertrag unterzeichnet wird.

Wenn ein Franchisenehmer einem Franchisegeber eine Franchisegebühr zahlt, kann diese Zahlung als immaterieller Vermögenswert betrachtet werden. Es ist dem Franchisenehmer gestattet, diese Kosten als Vermögenswert zu erfassen, da es sich um einen von einem Dritten erworbenen Vermögenswert handelt. Der Franchisenehmer sollte diesen Vermögenswert über seine geschätzte Nutzungsdauer amortisieren, die vermutlich die Laufzeit des Franchisevertrags darstellt.

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