Bilanzierung von Emissionskosten

Eine Organisation kann eine Reihe von Kosten verursachen, wenn sie Schulden an Investoren emittiert. Wenn beispielsweise Anleihen ausgegeben werden, entstehen dem Emittenten hierfür Buchhaltungs-, Rechts- und Zeichnungskosten. Die ordnungsgemäße Bilanzierung dieser Emissionskosten besteht darin, sie zunächst als Vermögenswert zu erfassen und sie dann über die Laufzeit der Anleihen als Aufwand zu belasten. Die Theorie hinter dieser Behandlung lautet, dass die Emissionskosten einen Finanzierungsvorteil für den Emittenten geschaffen haben, der mehrere Jahre anhält, sodass die Kosten über diesen Zeitraum erfasst werden sollten. Wenn beispielsweise Kosten in Höhe von 40.000 USD für die Emission von Anleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren anfallen, sollten die 40.000 USD aktiviert und dann für die nächsten 10 Jahre mit 4.000 USD pro Jahr belastet (amortisiert) werden.

Die Mechanik dieser Buchhaltung besteht darin, zunächst ein Konto für die Emission von Schuldtiteln, wie z. B. die Kosten für die Emission von Schulden, zu belasten, während das Kreditorenkonto gutgeschrieben wird, um die damit verbundene Verbindlichkeit zu erfassen. Dies bedeutet, dass die Emissionskosten zunächst in der Bilanz des Emittenten erscheinen. Anschließend wird in regelmäßigen Abständen ein Teil des Vermögenswerts dem Aufwand belastet, indem das Kostenkonto für die Emissionskosten belastet und das Aktivkonto für die Emissionskosten gutgeschrieben wird. Dadurch werden die Kosten schrittweise von der Bilanz in die Gewinn- und Verlustrechnung verschoben. Wenn sich der Emittent für eine vorzeitige Rückzahlung seiner Schulden entscheidet, werden gleichzeitig die damit verbundenen Kosten für die Emission von Schulden, die noch nicht dem Aufwand belastet wurden, als Aufwand erfasst.

Eine alternative Bilanzierungsmethode besteht darin, alle Emissionskosten auf einmal dem Aufwand zu belasten. Diese Option ist verfügbar, wenn die Höhe dieser Kosten so gering ist, dass sie für die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Emittenten angegebenen Ergebnisse unerheblich sind.

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