Unbeschränkte Haftung

Unbegrenzte Haftung bedeutet, dass jeder Inhaber eines Unternehmens persönlich für die Schulden der Organisation haftbar gemacht werden kann. Zum Beispiel investiert eine Person 50.000 USD in eine Einzelfirma. Dem Einzelunternehmen entstehen dann Schulden in Höhe von 200.000 USD. Der Einzelne haftet persönlich für die gesamten 200.000 USD, obwohl er nur 50.000 USD in das Geschäft investiert hat. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger das persönliche Vermögen des Einzelnen legal beschlagnahmen könnte, um die Schulden des Unternehmens zu bezahlen. Das Konzept der unbeschränkten Haftung ist besonders besorgniserregend für große und unerwartete Verbindlichkeiten, die ein Unternehmen nicht plant und gegen die es keine Barreserven gibt, wie z. B. das nachteilige Ergebnis einer Klage gegen das Unternehmen.

Aufgrund dieses Nachteils der unbeschränkten Haftung bevorzugen viele Menschen die Strukturierung ihres Geschäfts mit begrenzten Verbindlichkeiten, bei denen Anleger nur den Betrag ihrer ursprünglichen Investitionen verlieren können.

Das Konzept der unbeschränkten Haftung gilt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und persönlich haftende Gesellschafter von Kommanditgesellschaften. Die Haftung kann durch Verwendung der Gesellschaft, der Kommanditgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung begrenzt werden.

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