Ist Ausrüstung ein kurzfristiger Vermögenswert?

Geräte gelten nicht als kurzfristige Vermögenswerte. Stattdessen wird es als langfristiger Vermögenswert eingestuft. Der Grund für diese Klassifizierung ist, dass Geräte in der Bilanz als Teil der Kategorie Anlagevermögen ausgewiesen sind und diese Kategorie ein langfristiger Vermögenswert ist. Das heißt, die Nutzungsdauer eines Anlagevermögens beträgt mehr als ein Jahr. Diese Klassifizierung von Geräten erstreckt sich auf alle Arten von Geräten, einschließlich Bürogeräten und Produktionsmaschinen.

Geräte gelten auch dann nicht als kurzfristiger Vermögenswert, wenn ihre Kosten unter die Kapitalisierungsschwelle eines Unternehmens fallen. In diesem Fall wird das Gerät lediglich in der Periode belastet, in der es anfällt, sodass es überhaupt nicht in der Bilanz erscheint - stattdessen erscheint es nur in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Wenn erwartet wird, dass Geräte der Kategorie Anlagevermögen innerhalb eines Jahres verkauft oder anderweitig veräußert werden, wird ihr Buchwert weiterhin als langfristiger Vermögenswert eingestuft. Selbst in dieser Situation wird es immer noch nicht als kurzfristiger Vermögenswert eingestuft.

Wenn ein Unternehmen routinemäßig Geräte kauft und verkauft, werden diese Artikel stattdessen als Inventar klassifiziert, das ein kurzfristiger Vermögenswert ist. Beispielsweise kann ein Verteiler von Kopierern eine große Anzahl von Kopierern unterhalten, die alle als Inventar klassifiziert sind.

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