Negative Sicherheit

Negative Zusicherung ist eine Aussage eines CPA, dass keine nachteiligen Probleme hinsichtlich der Richtigkeit des Jahresabschlusses eines Kunden festgestellt wurden. Diese Zusicherung wird am häufigsten unter folgenden Umständen gegeben:

  • Wenn die CPA gebeten wird, ein Prüfungsurteil zu Abschlüssen abzugeben, die bereits in der Regel in einem früheren Zeitraum ein Prüfungsurteil erhalten haben.

  • Wenn die CPA gebeten wird, eine Stellungnahme zu Finanzinformationen abzugeben, auf die bei der Ausgabe von Wertpapieren zurückgegriffen wird.

Diese Art der Zusicherung ist nur zulässig, wenn die CPA direkt Prüfungsnachweise sammelt, anstatt sich auf von Dritten gesammelte Beweise zu stützen. Die Prüfungsgrundsätze, die als Grundlage für eine negative Sicherheitserklärung dienen, sind nicht so robust wie die für die allgemeinere positive Sicherheitserklärung erforderlichen.

Ähnlicher Artikel