Mindestleasingzahlungen

Mindestleasingzahlungen sind der kleinste Gesamtbetrag, den ein Leasingnehmer über die Laufzeit eines Leasingverhältnisses erwarten kann. Diese Mindestleasingzahlungen werden dann abgezinst, um ihren Barwert für die Zuordnung eines Werts zu einem Capital Lease abzuleiten. Der Leasingnehmer meldet dann ein Leasingobjekt in Höhe dieses Barwerts. Die Höhe der Mindestleasingzahlungen kann erhöht werden, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber einen Restwert für das Leasingobjekt garantiert hat. Die Zahlungen enthalten keine vertraglichen Kosten, die vom Vermieter zu tragen sind.

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