Nicht reziproke Übertragung

Eine nicht gegenseitige Übertragung erfolgt, wenn ein Vermögenswert an einen Dritten weitergegeben wird, ohne dass eine Zahlung im Austausch erwartet wird. Eine nicht reziproke Übertragung wird typischerweise als Beitrag verbucht. Der Empfänger dieser Übertragung erfasst den erhaltenen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert am Übertragungstag. Der Initiator der Übertragung erfasst die Veräußerung des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert, was zur Erfassung eines Gewinns oder Verlusts führen kann.

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