Sendung

Eine Sendung liegt vor, wenn der Eigentümer der Ware sie einer anderen Partei zum Verkauf überlässt. Wenn die Ware schließlich verkauft wird, behält der Empfänger eine Provision und zahlt dem Versender den Restbetrag. Sendungsvereinbarungen sind für bestimmte Arten von Einzelhandelsverkäufen relativ häufig. Online-Auktionsseiten sind eine Form der Sendungsvereinbarung, da ein Dritter die Vertriebsrolle übernimmt.

In einer Sendungsvereinbarung besitzt der Versender die Waren bis zum Verkauf weiter, sodass die Waren als Inventar in den Buchhaltungsunterlagen des Versenders und nicht des Empfängers erscheinen.

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