Rechnungslegungskonzepte

Rechnungslegungskonzepte sind eine Reihe allgemeiner Konventionen, die als Richtlinien für den Umgang mit Rechnungslegungssituationen verwendet werden können. Diese Konzepte wurden auch in die verschiedenen Rechnungslegungsstandards integriert, sodass ein Benutzer keinen Standard implementiert und dann feststellt, dass er mit einem der Rechnungslegungskonzepte in Konflikt steht. Die wichtigsten Rechnungslegungskonzepte lauten wie folgt:

  • Die Buchhaltungsinformationen sollten in jeder Hinsicht vollständig sein.

  • Buchhaltungsinformationen sollten den Benutzern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

  • Buchhaltungsinformationen sollten so dargestellt werden, dass sie für den Benutzer leicht verständlich sind.

  • Buchhaltungsinformationen sollten für die Bedürfnisse der Benutzer relevant sein.

  • Buchhaltungsinformationen sollten zuverlässig sein.

  • Buchhaltungsinformationen sollten keine Verzerrungen enthalten.

  • Buchhaltungsinformationen sollten die damit verbundenen Geschäftsvorfälle genau wiedergeben.

  • Die Rechnungslegungsgrundsätze sollten im Laufe der Zeit einheitlich angewendet werden, damit die Abschlüsse konsistent und vergleichbar sind.

  • Ein Geschäftsvorfall sollte nur erfasst werden, wenn er in einer Währung gemessen werden kann.

  • Aufwendungen sollten im selben Zeitraum erfasst werden, in dem die entsprechenden Umsatzerlöse erfasst werden.

  • Der Jahresabschluss wird unter der Annahme erstellt, dass ein Unternehmen ein Unternehmen wird.

  • Informationen sollten gemeldet werden, wenn ihre Abwesenheit andernfalls einen Benutzer veranlassen würde, eine andere Entscheidung zu treffen.

  • Ertragsschätzungen sollten weder überbewertet noch Ausgabenschätzungen unterschätzt werden.

  • Einnahmen sollten nur erfasst werden, wenn sie verdient wurden.

  • Der Jahresabschluss eines Unternehmens basiert ausschließlich auf den eigenen Transaktionen des Unternehmens und wird nicht mit denen seiner Eigentümer vermischt.

  • Der zugrunde liegende Inhalt einer Transaktion ist zu melden und nicht die Rechtsform der Transaktion.

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