Inländische Gesellschaft

Ein inländisches Unternehmen ist ein Unternehmen, das in seinem Heimatland geschäftlich tätig ist. Das Unternehmen wird von der Regierung seines Heimatlandes als inländisches Unternehmen und von den Regierungen aller anderen Länder, in denen es geschäftlich tätig ist, als ausländisches Unternehmen behandelt. Ein inländisches Unternehmen kann in der Regel in allen anderen Bundesstaaten seines Heimatlandes Geschäfte tätigen, ohne dass eine zusätzliche Gründung erforderlich ist.

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