Definition des Folgeangebots

Ein Folgeangebot beinhaltet einen Zweitverkauf von Aktien nach Abschluss des Börsengangs eines Unternehmens. Dieses zusätzliche Angebot muss bei der Securities and Exchange Commission registriert sein, wozu auch die Herausgabe eines Prospekts gehört. Der Aktienkurs eines Folgeangebots wird normalerweise mit einem kleinen Abschlag auf den aktuellen Marktpreis der Aktien festgelegt, die beim Börsengang des Emittenten verkauft wurden.

Ein Emittent kann sich für ein Folgeangebot entscheiden, um seine ausstehenden Schulden zu tilgen, Akquisitionen zu finanzieren, Fondsgeschäfte zu tätigen oder sogar die von bestehenden Aktionären gehaltenen Aktien zurückzukaufen. Anleger müssen sich dieser Gründe bewusst sein (die im Prospekt angegeben sind), da sie sich auf den zukünftigen Marktpreis der Aktien auswirken können.

Die erste Auswirkung eines Folgeangebots besteht darin, dass das vom Emittenten gemeldete Ergebnis je Aktie etwas sinken wird, da jetzt mehr Aktien im Nenner der Gleichung Ergebnis je Aktie stehen. Wenn es sich bei den zum Verkauf angebotenen Aktien jedoch um bestehende, in Privatbesitz befindliche Aktien handelt, die jetzt der Investmentgemeinschaft angeboten werden, ergibt sich keine Verringerung des Ergebnisses je Aktie. In Privatbesitz befindliche Aktien gehören in der Regel den Gründern des Unternehmens oder seinen Investoren vor dem Börsengang. Wenn in Privatbesitz befindliche Aktien über ein Folgeangebot verkauft werden, geht der Erlös direkt an die Inhaber dieser Aktien und nicht an den Emittenten.

Ein Folgeangebot wird auch als Zweitangebot bezeichnet.

Ähnlicher Artikel