Ungeteiltes Interesse

Ein ungeteiltes Interesse entsteht, wenn die Eigentümer eines Arbeitsinteresses Einnahmen und Ausgaben gemäß ihren anteiligen Eigentumsanteilen teilen. Beispielsweise besteht bei einer XE-Operation "Gemeinsames Interesse: Betrieb" eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Eigentümern von Arbeitsinteressen, bei der ein Eigentümer als Betreiber der Immobilie bestimmt wird und jeder Eigentümer ein ungeteiltes Interesse an der Immobilie behält . Der Betreiber ist für die Gesamtverwaltung des Mietvertrags verantwortlich.

Eine alternative Vereinbarung ist eine geteilte Zinsvereinbarung, bei der die Eigentümer eines Arbeitsinteresses Einnahmen erhalten und die Ausgaben auf der Grundlage ihres Eigentums an einer bestimmten Fläche bezahlen.

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