Immobilienvereinigung von gemeinsamem Interesse

Eine Immobilienvereinigung von gemeinsamem Interesse regelt eine Gemeinschaft von gemeinsamem Interesse, z. B. eine Eigentumswohnungsentwicklung oder Timesharing-Einheiten. Der Verein ist verantwortlich für die Instandhaltung und Reparatur von Immobilien, Verwaltungsdienste und andere Aufgaben, die in seinen maßgeblichen Dokumenten definiert sind und häufig an eine Immobilienverwaltungsgesellschaft vergeben werden. Der Verein wird durch laufende Mitgliederbewertungen finanziert. Die Mitglieder wählen den Vorstand des Vereins, der ihre Interessen im Verein vertritt.

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