Barsicherheiten

Barsicherheiten sind Bargeld, handelbare Instrumente, Eigentumsdokumente, Wertpapiere, Einlagenkonten und andere Zahlungsmitteläquivalente, an denen ein Konkursvermögen und seine Gläubiger beteiligt sind. Sofern keine gegenteilige gerichtliche Anordnung vorliegt, müssen Barsicherheiten von anderen Vermögenswerten getrennt werden. Wenn das Gericht die Verwendung von Barsicherheiten anordnet, werden die Gläubiger in der Regel durch neue Grundpfandrechte an anderen Schuldnervermögen geschützt, sofern die Verwendung der Barsicherheiten durch den Schuldner ansonsten den Wert der von den Gläubigern gehaltenen Sicherheiten verringert.

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