Antidilutiv

Eine Finanztransaktion gilt als nicht verwässernd, wenn das Ergebnis eine Steigerung des Ergebnisses je Aktie ist, entweder durch Steigerung des Ergebnisses oder durch Verringerung der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Antidilutive Transaktionen werden von der Berechnung des vollständig verwässerten Ergebnisses je Aktie ausgeschlossen.

Ähnlicher Artikel