Werden Dividenden als Aufwand betrachtet?

Dividenden gelten nicht als Aufwand. Aus diesem Grund werden Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Emittenten niemals als Aufwand ausgewiesen. Dividenden werden stattdessen als Verteilung des Eigenkapitals eines Unternehmens betrachtet. Daher werden Dividenden vom Eigenkapitalteil der Bilanz abgezogen und auch von der Cash-Position in der Bilanz abgezogen, was insgesamt zu einem Rückgang der Bilanzgröße führt. Wenn Dividenden deklariert, aber noch nicht ausgeschüttet wurden, werden sie in der Bilanz als kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen. Dividenden, die innerhalb des Berichtszeitraums gezahlt wurden, werden ebenfalls im Finanzierungsabschnitt der Kapitalflussrechnung als Mittelabfluss aufgeführt.

Wenn eine Aktiendividende anstelle von Bargeld ausgeschüttet wird, bedeutet dies eine Umverteilung der Mittel zwischen dem eingezahlten Kapital und den Gewinnrücklagen. Dies ist lediglich eine Umbesetzung der Beträge innerhalb des Eigenkapitalbereichs der Bilanz. Aktiendividenden werden daher auch nicht als Aufwand betrachtet.

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