Reservebuchhaltung

Eine Reserve sind Gewinne, die für einen bestimmten Zweck verwendet wurden. Manchmal werden Reserven gebildet, um Sachanlagen zu kaufen, eine erwartete rechtliche Einigung zu erzielen, Boni zu zahlen, Schulden abzuzahlen, Reparaturen und Wartungen zu bezahlen und so weiter. Dies geschieht, um zu verhindern, dass Mittel für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für die Zahlung von Dividenden oder den Rückkauf von Aktien. Dies kann den Anlegern signalisieren, dass ein bestimmter Geldbetrag nicht in Form von Dividenden an sie ausgeschüttet werden soll. Der Verwaltungsrat ist befugt, eine Reserve zu bilden.

Eine Reserve ist so etwas wie ein Anachronismus, da es keine gesetzlichen Beschränkungen für die Verwendung von Mitteln gibt, die als reserviert ausgewiesen wurden. Somit können als Reserve ausgewiesene Mittel tatsächlich für jeden Zweck verwendet werden. Die Reservebuchhaltung ist ganz einfach - belasten Sie einfach das Gewinnrücklagenkonto mit dem Betrag, der auf einem Reservekonto getrennt werden soll, und schreiben Sie dem Reservekonto den gleichen Betrag gut. Wenn die Aktivität abgeschlossen ist, durch die die Reserve gebildet wurde, kehren Sie einfach die Eingabe um, um den Saldo wieder auf das Gewinnrücklagenkonto zu verschieben.

Ein Unternehmen möchte beispielsweise Mittel für ein zukünftiges Bauprojekt reservieren und schreibt einem Gebäudereservefonds 5 Millionen US-Dollar gut und belastet die Gewinnrücklagen in gleicher Höhe. Das Gebäude wird dann zu einem Preis von 4,9 Mio. USD errichtet, der als Belastung des Anlagekontos und als Gutschrift auf Bargeld verbucht wird. Sobald das Gebäude fertiggestellt ist, wird der ursprüngliche Reserveeintrag rückgängig gemacht, wobei 5 Mio. USD dem Building Reserve Fund belastet und 5 Mio. USD dem Gewinnrücklagenkonto gutgeschrieben werden.

Eine Reserveposition muss nicht unbedingt separat in der Bilanz ausgewiesen werden. Sie kann in der Gewinnrücklagenposition zusammengefasst werden.

Der Begriff Reserve wird nicht unter den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen definiert, mit Ausnahme seiner Anwendung auf Öl- und Gasreserven.

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