Wann fallen Kosten an?

Ausgaben fallen an, wenn eine Ressource verbraucht wird. Sie können eine Ressource im Laufe der Zeit oder durch physischen Verbrauch einer Ressource verbrauchen. Zum Beispiel würden Sie eine Ausgabe verursachen:

  • Zu vermieten im Laufe der Zeit in einer Mietzeit

  • Für die Abschreibung im Laufe der Zeit während der Nutzungsdauer eines Anlagevermögens

  • Für ein Produkt, wenn es verkauft wird

Bei unwesentlichen Ausgaben wie Büromaterial wird davon ausgegangen, dass beim Kauf dieser Artikel Kosten anfallen, da es zu teuer ist, diese zu verfolgen und aufzuzeichnen, wann die Artikel zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich verbraucht werden.

Wenn Sie eine Verpflichtung eingehen, entstehen Ihnen nicht unbedingt Kosten. Wenn beispielsweise der Eigentümer eines Unternehmens einen Mietvertrag unterzeichnet, in dessen Rahmen sich sein Unternehmen verpflichtet, für die nächsten drei Jahre Miete für Büroflächen zu zahlen, ist das Unternehmen verpflichtet, eventuell Kosten zu verursachen. Die Kosten fallen jedoch erst an, wenn die verschiedenen Mietperioden abgeschlossen sind (wenn die Miete "verbraucht" wurde).

Es ist möglich, Kosten zu verursachen, ohne dass eine entsprechende Lieferantenrechnung oder Gehaltsabrechnung zur Aufzeichnung des Ereignisses vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Lieferantenrechnung noch nicht eingetroffen ist oder ein Mitarbeiter noch nicht bezahlt wurde. In diesen Fällen und wenn ein Unternehmen seine Bücher zum Monatsende schließt, sollte es einen Aufwand mit einem Journaleintrag erfassen, um den Aufwand in dem Monat zu erfassen, in dem er angefallen ist. Aus Effizienzgründen werden Aufwandsrückstellungen nicht verwendet, wenn die angefallenen Aufwendungen zu gering sind, um für die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnisse wesentlich zu sein.

Aufwandsrückstellungen werden möglicherweise auch nicht erfasst, wenn ein Unternehmen einen Soft Close verwendet, um die Bücher zu schließen. In diesem Fall werden die Aufwendungen wahrscheinlich in der nächsten Berichtsperiode anfallen.

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