Buchhaltungsanpassungen

Eine buchhalterische Anpassung ist ein Geschäftsvorfall, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht in den buchhalterischen Aufzeichnungen eines Geschäfts enthalten war. Die meisten Transaktionen werden schließlich durch die Aufzeichnung (zum Beispiel) einer Lieferantenrechnung, einer Kundenabrechnung oder des Eingangs von Bargeld erfasst. Solche Transaktionen werden normalerweise in ein Modul der Buchhaltungssoftware eingegeben, das speziell für sie entwickelt wurde und das im Auftrag des Benutzers einen Buchhaltungseintrag generiert.

Wenn solche Transaktionen jedoch zum Ende eines Abrechnungszeitraums noch nicht erfasst wurden oder wenn in der Buchung die Auswirkungen der Transaktion falsch angegeben sind, nimmt das Buchhaltungspersonal Buchhaltungsanpassungen in Form von Korrekturbuchungen vor. Diese Anpassungen sollen die gemeldeten Finanzergebnisse des Unternehmens mit den Vorgaben des jeweiligen Rechnungslegungsrahmens in Einklang bringen, z. B. mit allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen oder internationalen Rechnungslegungsstandards. Die Anpassungen werden hauptsächlich periodengerecht bilanziert. Beispiele für solche Anpassungen der Rechnungslegung sind:

  • Ändern des Betrags auf einem Reservekonto, z. B. der Wertberichtigung für zweifelhafte Konten oder der Reserve für die Veralterung des Inventars.

  • Umsatz erfassen, der noch nicht in Rechnung gestellt wurde.

  • Verschiebung der Erfassung von Einnahmen, die in Rechnung gestellt, aber noch nicht verdient wurden.

  • Erfassung von Aufwendungen für Lieferantenrechnungen, die noch nicht eingegangen sind.

  • Aufschub der Erfassung von Aufwendungen, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt wurden, für die das Unternehmen den Vermögenswert jedoch noch nicht aufgewendet hat.

  • Rechnungsabgrenzungsposten als Aufwand erfassen.

Einige dieser buchhalterischen Anpassungen sollen Buchungen stornieren, dh ab Beginn der nächsten Rechnungsperiode stornieren. Insbesondere sollten aufgelaufene Einnahmen und Ausgaben rückgängig gemacht werden. Andernfalls kann die Unaufmerksamkeit des Buchhaltungspersonals diese Anpassungen auf Dauer in den Büchern belassen, was dazu führen kann, dass zukünftige Abschlüsse falsch sind. Das Stornieren von Einträgen kann so eingestellt werden, dass sie in einem zukünftigen Zeitraum automatisch storniert werden, wodurch dieses Risiko beseitigt wird.

Anpassungen der Rechnungslegung können auch für frühere Perioden gelten, in denen das Unternehmen eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze vorgenommen hat. Wenn es eine solche Änderung gibt, wird sie durch frühere Rechnungsperioden zurückgeführt, so dass die Finanzergebnisse für mehrere Perioden vergleichbar sind.

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