Konsignationsware

Konsignierte Waren sind Produkte, die nicht Eigentum der Partei sind, die sie physisch besitzt. Die Partei, die die Waren hält (der Empfänger), wurde in der Regel vom Eigentümer der Waren (dem Versender) zum Verkauf der Waren ermächtigt. Nach dem Verkauf behält der Empfänger eine Provision und leitet alle verbleibenden Verkaufserlöse an den Versender weiter. Diese Regelung wird üblicherweise von Herstellern verwendet, die keinen direkten Zugang zu Vertriebskanälen haben und die es vorziehen, das Eigentum an ihren Waren zu behalten, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Einzelhändler bevorzugen diesen Ansatz möglicherweise auch, wenn sie nicht über genügend Betriebskapital verfügen, um Waren von Herstellern zu kaufen.

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