Aufgeschobene Kosten

Aufgeschobene Kosten sind Kosten, die Ihnen bereits entstanden sind, die jedoch erst in einem späteren Berichtszeitraum als Aufwand verbucht werden. In der Zwischenzeit erscheint es in der Bilanz als Vermögenswert. Der Grund für die Verschiebung der Erfassung der Kosten als Aufwand ist, dass der Artikel noch nicht verbraucht wurde. Sie können die Erfassung von Kosten auch verschieben, um sie gleichzeitig mit der Erfassung der entsprechenden Umsatzerlöse nach dem Matching-Prinzip zu erfassen.

Wenn Sie beispielsweise im Februar 1.000 USD für die Märzmiete zahlen, werden die Kosten im Februar abgegrenzt und zunächst als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Sobald der März eintrifft, verbrauchen Sie den Vermögenswert und wandeln ihn in Mietkosten um. Weitere Beispiele für latente Kosten sind:

  • Zinskosten, die als Teil eines Anlagevermögens aktiviert werden

  • Die Kosten eines Anlagevermögens, die im Laufe der Zeit in Form von Abschreibungen dem Aufwand belastet werden

  • Die Kosten eines immateriellen Vermögenswerts, die im Laufe der Zeit als Abschreibungen erfasst werden

  • Vorausbezahlte Versicherung für den Versicherungsschutz in zukünftigen Perioden

  • Die Kosten für die Registrierung einer Anleiheemission

Sie sollten die Kosten einiger Ausgaben aufschieben, wenn allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze oder internationale Rechnungslegungsstandards erfordern, dass sie in den Kosten eines langfristigen Vermögenswerts enthalten sind und dann über einen langen Zeitraum den Kosten belastet werden. Beispielsweise müssen Sie möglicherweise die Zinskosten in die Kosten eines errichteten Vermögenswerts wie eines Gebäudes einbeziehen und dann die Kosten des Gebäudes über viele Jahre in Form von Abschreibungen berechnen. In diesem Fall sind die Zinskosten latente Kosten.

Aus praktischer Sicht ist es üblich, alle kleineren Kosten auf einmal in Rechnung zu stellen, da sie sonst zu viel Aufwand erfordern würden, um sie langfristig zu verfolgen. Eine sofortige Abschreibung wird nur dann praktiziert, wenn die Auswirkungen auf die Finanzergebnisse eines Unternehmens unerheblich sind.

Ähnlicher Artikel