Merkmale von Unternehmen

Unternehmen haben bestimmte Merkmale, die für diese Organisationsform einzigartig sind. Diese Eigenschaften sind wie folgt:

  • Kapitalbeschaffung . Es kann für ein Unternehmen einfacher sein, Schulden und Eigenkapital zu erwerben, da dies nicht durch die finanziellen Ressourcen einiger weniger Eigentümer eingeschränkt wird. Ein Unternehmen kann Aktien an neue Investoren verkaufen, und größere Unternehmen können Anleihen ausgeben, um einen erheblichen Betrag an Fremdfinanzierung zu erhalten.

  • Dividenden . Ein Unternehmen zahlt seinen Anlegern Dividenden aus. Dies unterscheidet sich von den Ausschüttungen einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens zur Bezahlung ihrer Eigentümer.

  • Doppelbesteuerung . Eine Körperschaft zahlt Einkommensteuer auf ihr Einkommen. Wenn es seinen Anlegern auch eine Dividende zahlt, müssen die Anleger auf die erhaltenen Dividenden Einkommensteuer zahlen. Dies stellt eine Doppelbesteuerung des Ergebnisses der Körperschaft dar.

  • Lebensdauer . Ein Unternehmen kann theoretisch für immer operieren und seine Eigentümer überleben. Umgekehrt können die Eigentümer jederzeit beschließen, die Gesellschaft zu kündigen.

  • Begrenzte Haftung . Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden nicht auch auf seine Aktionäre übertragen. Stattdessen kann jeder, der versucht, eine Haftung durchzusetzen, die Unternehmenseinheit nur zur Zufriedenheit verfolgen.

  • Eigentum . Das Eigentum an einer Gesellschaft basiert auf der Anzahl der gehaltenen Aktien. Durch den Kauf oder Verkauf dieser Aktien wird das Eigentum eines Unternehmens auf einen anderen Investor übertragen. Eine Aktiengesellschaft, deren Aktien an einer aktiven Börse gehandelt werden, kann Tausende oder Millionen von Eigentümern haben.

  • Professionelles Management . In vielen Fällen sind die Investoren, die ein Unternehmen besitzen, nicht aktiv an dessen Management beteiligt. Stattdessen stellen sie professionelle Manager ein, die in ihrem Namen die Aufsicht über das Unternehmen übernehmen.

  • Separate Einheit . Eine Gesellschaft gilt als völlig getrennte operative und juristische Person. Es arbeitet getrennt von seinen Eigentümern und hat viele der Rechte und Pflichten einer Person.

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