Kurzform Fusion

Bei einer Kurzformfusion werden eine Muttergesellschaft und eine Tochtergesellschaft zusammengelegt, die im Wesentlichen im Besitz der Muttergesellschaft sind. Jedes Unternehmen kann als Überlebender der Fusion bestimmt werden. Die Voraussetzungen für eine Kurzformfusion sind in den Statuten der jeweiligen Landesregierung festgelegt. Die staatlichen Gesetze schreiben normalerweise vor, dass das Mutterunternehmen mindestens 90% der Tochtergesellschaft besitzen muss, bevor es eine Kurzformfusion durchführen kann. Dieser Ansatz wird verwendet, um zu verhindern, dass die Aktionäre der Tochtergesellschaft die Vereinbarung genehmigen müssen.

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