Nichtmonetärer Austausch

Ein nicht monetärer Umtausch ist die Übertragung von Vermögenswerten und / oder Verbindlichkeiten an ein anderes Unternehmen. Die häufigste Situation ist, wenn zwei Organisationen Vermögenswerte austauschen, z. B. einen Immobilientausch oder den Austausch eines Anlagevermögens gegen ein anderes. Die Bilanzierung eines nicht monetären Umtauschs basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der übertragenen Vermögenswerte. Daraus ergeben sich die folgenden Alternativen zur Ermittlung der erfassten Kosten eines an einer Börse erworbenen nicht monetären Vermögenswerts in absteigender Reihenfolge der Präferenzen:

  1. Zum beizulegenden Zeitwert des im Austausch dafür übertragenen Vermögenswerts. Erfassen Sie einen Gewinn oder Verlust an der Börse.

  2. Zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts, wenn der beizulegende Zeitwert dieses Vermögenswerts offensichtlicher ist als der beizulegende Zeitwert des im Austausch dafür übertragenen Vermögenswerts.

  3. Zum erfassten Betrag des zurückgegebenen Vermögenswerts, wenn keine beizulegenden Zeitwerte bestimmbar sind oder die Transaktion keine kommerzielle Substanz aufweist.

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