Gesetzliche Fusion

Eine gesetzliche Verschmelzung ist ein Unternehmenszusammenschluss, bei dem eine der zusammengeschlossenen Einheiten als juristische Person fortbesteht. Diese Behandlung unterscheidet sich von einer gesetzlichen Konsolidierung, bei der beide fusionierenden Unternehmen gekündigt und durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden. Eine gesetzliche Fusion ist dasselbe wie eine Akquisition, bei der eines der Unternehmen die Transaktion überlebt.

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