Rückstellung für Ertragssteuern

Eine Rückstellung für Ertragsteuern ist der geschätzte Betrag, den ein Unternehmen oder ein einzelner Steuerpflichtiger für das laufende Jahr als Ertragsteuern erwartet. Die Höhe dieser Rückstellung ergibt sich aus der Anpassung des ausgewiesenen Nettogewinns des Unternehmens mit einer Vielzahl von dauerhaften und vorübergehenden Differenzen. Die bereinigte Nettoeinkommenszahl wird dann mit dem anwendbaren Einkommensteuersatz multipliziert, um die Rückstellung für Ertragsteuern zu erhalten.

Diese Bestimmung kann in erheblichem Maße durch den Umfang der Steuerplanung geändert werden, mit der eine Person oder ein Unternehmen die Einkommensteuerschuld aufschiebt oder beseitigt. Infolgedessen kann der proportionale Umfang dieser Bestimmung aufgrund ihrer steuerlichen Planungsfähigkeiten von Steuerpflichtigen zu Steuerpflichtigen erheblich variieren.

Eine geplante Rückstellung für Ertragsteuern kann auch in das Budgetmodell eines Unternehmens aufgenommen werden. In einem gut ausgearbeiteten Modell würde diese geplante Bestimmung sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Unterschiede umfassen. In einem grundlegenderen Modell basiert die Rückstellung lediglich auf dem geltenden Steuersatz.

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