Anruffunktion

Eine Call-Funktion ist eine Funktion in einer Anleihevereinbarung, die es dem Emittenten ermöglicht, Anleihen innerhalb bestimmter zukünftiger Zeiträume zu einem festgelegten Preis zurückzukaufen. Der Emittent nutzt eine Call-Funktion zur Absicherung gegen Zinsrisiken. Anleihen können zurückgekauft und durch Anleihen mit niedrigerem Zinssatz ersetzt werden, wenn die Zinssätze sinken.

Diese Funktion kann den Geldbetrag begrenzen, den ein Anleihegläubiger andernfalls durch das Halten einer Anleihe verdienen könnte. Daher fordern Anleger einen höheren effektiven Zinssatz, wenn eine Call-Funktion vorhanden ist.

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