Geplantes Erkennungsrisiko

Das geplante Erkennungsrisiko ist das Risiko, dass Prüfungsnachweise falsche Angaben, die einen tolerierbaren Betrag überschreiten, nicht erkennen. Wenn ein Prüfer das geplante Erkennungsrisiko verringert, müssen mehr Beweise gesammelt werden. Wenn der Abschlussprüfer das geplante Risiko erhöht, sind weniger Nachweise erforderlich.

Eine Erhöhung des geplanten Erkennungsrisikos kann durch eine Erhöhung des akzeptablen Prüfungsrisikos oder eine Verringerung des Kontrollrisikos oder des inhärenten Risikos verursacht werden.

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