Abschreibungen

Die abgeschriebenen Kosten sind die verbleibenden Kosten eines Vermögenswerts, nachdem der entsprechende Betrag der kumulierten Abschreibungen von diesem abgezogen wurde. Im Wesentlichen ist es der Restbetrag eines Vermögenswerts, der noch nicht verbraucht wurde. Die Formel für abgeschriebene Kosten lautet:

Anschaffungskosten - Kumulierte Abschreibungen = Abschreibungen

Wenn ein Unternehmen beispielsweise Industrieanlagen für 100.000 USD kaufte und die Maschine anschließend mit 10.000 USD pro Jahr abschrieb, betrugen die abgeschriebenen Kosten des Vermögenswerts nach sieben Jahren 30.000 USD.

Technisch gesehen enthält das Konzept keine zusätzlichen Abschreibungen für die Wertminderung eines Vermögenswerts, da sich der Begriff nur auf Abschreibungen bezieht. Wertminderungsaufwendungen sollten jedoch auch in die Berechnung der Abschreibungen einbezogen werden, da diese Aufwendungen tatsächlich den Nettobuchwert eines Vermögenswerts verringert haben.

Das Konzept der abgeschriebenen Kosten soll nicht dem Marktwert eines Vermögenswerts entsprechen. Die abgeschriebenen Kosten sollen lediglich die Kosten eines Anlagevermögens über seine Nutzungsdauer schrittweise senken, während der Marktwert auf dem Angebot und der Nachfrage nach einem Anlagevermögen auf dem Markt basiert. Die beiden Konzepte können für denselben Vermögenswert erheblich unterschiedliche Werte ergeben.

Das Konzept kann die Verwendung jeder Art von Abschreibung umfassen, von der linearen Abschreibung bis zu einer der beschleunigten Abschreibungsmethoden.

Ähnliche Begriffe

Die abgeschriebenen Kosten werden auch als Nettobuchwert bezeichnet.

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