Mängelanspruch

Ein Mangelanspruch ist der Teil eines Anspruchs, der durch ein Pfandrecht an Eigentum gesichert ist, das den Wert des Eigentums übersteigt. In diesem Fall wird dem Gläubiger ein gesicherter Zins bis zum Wert seiner Sicherheit gewährt, während ein über den Wert der Sicherheit hinausgehender Überschuss seiner Forderung als unbesicherte Forderung eingestuft wird. Dieser ungesicherte Teil des Anspruchs ist der Mangelanspruch. Dies ist ein besonderes Problem für einen gesicherten Gläubiger, wenn das Gericht den Sicherheiten des Gläubigers einen niedrigen Wert zuweist, da dies bedeutet, dass ein größerer Teil seiner Forderung in die Klassifizierung der ungesicherten Forderungen verschoben wird.

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