Fehlerkorrektur im Jahresabschluss

Eine Fehlerkorrektur ist die Korrektur eines Fehlers in zuvor veröffentlichten Abschlüssen. Dies kann ein Fehler bei der Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung in Abschlüssen sein, der durch mathematische Fehler, Fehler bei der Anwendung von GAAP oder die Überwachung von Fakten verursacht wird, die bei der Erstellung des Abschlusses vorlagen. Es handelt sich nicht um eine Änderung der Rechnungslegung.

Der Jahresabschluss der Vorperiode sollte angepasst werden, wenn eine Fehlerkorrektur vorliegt. Für die Anpassung muss der Buchhalter:

  • Die kumulativen Auswirkungen des Fehlers auf Zeiträume vor den in den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden zu Beginn des ersten dargestellten Zeitraums angegebenen Perioden widerspiegeln; und

  • Nehmen Sie eine gegenläufige Anpassung des Eröffnungssaldos der Gewinnrücklagen für diesen Zeitraum vor. und

  • Passen Sie den Jahresabschluss für jede dargestellte Vorperiode an, um die Fehlerkorrektur widerzuspiegeln.

Wenn der Jahresabschluss nur für einen einzelnen Zeitraum vorgelegt wird, spiegeln Sie die Anpassung des Eröffnungssaldos der Gewinnrücklagen wider.

Wenn Sie einen Gewinn- oder Verlustposten in einer anderen Zwischenperiode als der ersten Zwischenperiode eines Geschäftsjahres korrigieren und sich ein Teil der Anpassung auf frühere Zwischenperioden bezieht, gehen Sie wie folgt vor:

  • Schließen Sie den Teil der Korrektur ein, der sich auf die aktuelle Zwischenperiode in dieser Periode bezieht. und

  • Anpassung früherer Zwischenperioden, um den für sie geltenden Teil der Korrektur einzubeziehen; und

  • Erfassen Sie einen Teil der korrekten Bezugnahme auf frühere Geschäftsjahre in der ersten Zwischenperiode des laufenden Geschäftsjahres.

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