Zu zahlende Steuern

Zu zahlende Steuern beziehen sich auf ein oder mehrere Haftungskonten, die den aktuellen Saldo der Steuern enthalten, die staatlichen Stellen geschuldet werden. Sobald diese Steuern bezahlt sind, werden sie mit einer Lastschrift vom Konto für zu zahlende Steuern entfernt.

Zu den Beispielsteuern für Verbindlichkeiten gehören:

  • Zu zahlende Umsatzsteuern (für die die Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eines Kunden mit einer Belastung des Debitorenkontos erfasst wird).
  • Zu zahlende Körperschaftsteuern (für die die Verbindlichkeit am Ende jeder Rechnungsperiode mit einer Belastung des Ertragsteueraufwandskontos erfasst wird - vorausgesetzt, es liegt ein steuerpflichtiger Gewinn vor).
  • Zu zahlende Lohnsteuern (für die die Verbindlichkeit bei der Berechnung einer Lohn- und Gehaltsabrechnung mit einer Belastung von einem von mehreren möglichen Lohn- und Gehaltsabrechnungskonten erfasst wird).

Zu zahlende Steuern gelten fast immer als kurzfristige Verbindlichkeiten (dh innerhalb eines Jahres zu zahlende Verbindlichkeiten) und werden daher im Abschnitt „kurzfristige Verbindlichkeiten“ der Bilanz kategorisiert. Die verschiedenen zu zahlenden Steuern können zu Darstellungszwecken in einer einzigen Position "zu zahlende Steuern" in der Bilanz zusammengefasst werden.

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