Voraussichtliche Bewerbung

Die voraussichtliche Anwendung ist die Anwendung einer neuen Rechnungslegungsrichtlinie auf Transaktionen nach dem Datum der Richtlinienänderung, wobei die Auswirkungen von Änderungen der Schätzungen der Rechnungslegung in der aktuellen und zukünftigen Periode berücksichtigt werden. Die Änderung wird nicht auf frühere Perioden angewendet.

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