Verwandte Partei

Eine verbundene Partei ist mit einem Unternehmen verbunden, wenn eine der folgenden Situationen auf das Unternehmen zutrifft:

  • Mitarbeiter . Die Partei ist ein assoziiertes Unternehmen.

  • Gemeinsame Kontrolle . Die Partei steht direkt oder indirekt entweder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Unternehmen oder hat eine wesentliche oder gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen.

  • Familienmitglied . Die Partei ist ein enges Familienmitglied einer Person, die Teil des Schlüsselmanagements ist oder die das Unternehmen kontrolliert. Ein enges Familienmitglied ist der Lebenspartner und die Kinder einer Person, die Kinder des Lebenspartners und die Angehörigen der Person oder des Lebenspartners der Person.

  • Individuelle Kontrolle . Die Partei wird von einem Mitglied des Schlüsselmanagements oder von einer Person, die das Unternehmen kontrolliert, kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst.

  • Joint Venture . Die Partei ist ein Joint Venture, bei dem das Unternehmen ein Venture-Partner ist.

  • Schlüsselverwaltung . Die Partei ist Mitglied des Schlüsselmanagements eines Unternehmens oder seiner Muttergesellschaft.

  • Plan nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses . Die Partei ist ein Leistungsplan nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Mitarbeiter des Unternehmens.

Diese Anforderungen leiten sich aus internationalen Rechnungslegungsstandards ab.

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