Aktienbonusplan

Ein Aktienbonusplan ist ein Anreizplan, bei dem Arbeitnehmer mit Aktien ihres Arbeitgebers vergütet werden. Die Vereinbarung wird als qualifizierter Pensionsplan eingestuft und unterliegt daher den vorgeschriebenen Regeln für Pensionspläne, wie z. B. dem Verbot von Abhebungen vor dem Alter von 59 1/2 Jahren, wobei die Mindestausschüttungen ab dem Alter von 70 1/2 Jahren erforderlich sind. Es kann auch keine Diskriminierung zugunsten hoch vergüteter Arbeitnehmer geben.

Die Vereinbarung ähnelt einem Gewinnbeteiligungsplan, mit der Ausnahme, dass die Beiträge des Arbeitgebers zum Plan nicht unbedingt auf seiner Rentabilität beruhen. Der maximale Beitrag beträgt 25% der jährlichen Vergütung jedes Mitarbeiters. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar. Die Mitarbeiter können von einer Aufwertung des Aktienkurses profitieren, aber die Vereinbarung birgt auch das Risiko eines Kursrückgangs - was ein großes Problem sein kann, wenn ein großer Teil ihrer Altersvorsorge in ein Unternehmen investiert wird.

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