Der Zweck der Buchhaltung

Der Zweck der Rechnungslegung besteht darin, Finanzinformationen über die Leistung, die Finanzlage und die Zahlungsströme eines Unternehmens zu sammeln und darüber Bericht zu erstatten. Diese Informationen werden dann verwendet, um Entscheidungen darüber zu treffen, wie das Unternehmen verwaltet, in es investiert oder ihm Geld verliehen werden soll. Diese Informationen werden in Buchhaltungsunterlagen mit Buchhaltungstransaktionen gesammelt, die entweder durch standardisierte Geschäftsvorfälle wie Kunden- oder Lieferantenrechnungen oder durch speziellere Transaktionen, sogenannte Journaleinträge, erfasst werden.

Sobald diese Finanzinformationen in den Buchhaltungsunterlagen gespeichert wurden, werden sie normalerweise in Abschlüssen zusammengefasst, die die folgenden Dokumente enthalten:

  • Gewinn- und Verlustrechnung

  • Bilanz

  • Kapitalflussrechnung

  • Erklärung des Bilanzgewinns

  • Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird nach bestimmten Regeln erstellt, die als Rechnungslegungsgrundsätze bezeichnet werden. Die bekanntesten sind die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) und die International Financial Reporting Standards (IFRS). Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Ergebnisse können je nach verwendetem Rahmen etwas variieren. Der Rahmen, den ein Unternehmen verwendet, hängt davon ab, welchen der Empfänger des Abschlusses wünscht. Daher möchte ein europäischer Investor möglicherweise einen auf IFRS basierenden Abschluss sehen, während ein amerikanischer Investor einen Abschluss sehen möchte, der den GAAP entspricht.

Der Buchhalter kann zusätzliche Berichte für spezielle Zwecke erstellen, z. B. zur Ermittlung des Verkaufsgewinns eines Produkts oder der Einnahmen aus einer bestimmten Vertriebsregion. Dies sind in der Regel eher Managementberichte als Finanzberichte an Außenstehende.

Der Zweck der Rechnungslegung liegt daher in der Erfassung und anschließenden Berichterstattung von Finanzinformationen.

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