Fabrikkosten

Die Betriebsgemeinkosten sind die Kosten, die während des Herstellungsprozesses anfallen, ohne die Kosten für direkte Arbeit und direkte Materialien. Die Betriebsgemeinkosten werden normalerweise in Kostenpools zusammengefasst und den während des Zeitraums produzierten Einheiten zugeordnet. Es wird kostenpflichtig, wenn die produzierten Einheiten später als fertige Ware verkauft oder abgeschrieben werden. Die Zuordnung von Betriebsgemeinkosten zu produzierten Einheiten wird nach der Direktkalkulationsmethode vermieden, ist jedoch nach der Absorptionskalkulation vorgeschrieben. Die Aufteilung der Betriebsgemeinkosten ist erforderlich, wenn Abschlüsse gemäß den Vorgaben der wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze erstellt werden. Beispiele für Betriebsgemeinkosten sind:

  • Gehälter für Produktionsleiter

  • Gehälter für die Qualitätssicherung

  • Gehälter für Materialwirtschaft

  • Fabrikmiete

  • Fabrikdienstprogramme

  • Fabrikgebäudeversicherung

  • Nebenleistungen

  • Abschreibung

  • Kosten für die Einrichtung der Ausrüstung

  • Wartung der Ausrüstung

  • Werksbedarf

  • Fabrik kleine Werkzeuge kostenpflichtig

  • Versicherung für Produktionsanlagen und Ausrüstung

  • Grundsteuern auf Produktionsanlagen

Der Bereich möglicher Betriebsgemeinkosten kann sehr groß sein, abhängig von der Größe und Komplexität eines Fabrikbetriebs und dem Detaillierungsgrad, mit dem die Kosten erfasst werden.

Nachdem die Betriebsgemeinkosten dem Inventar zugeordnet wurden, weicht der tatsächlich zugewiesene Betrag von dem Standardbetrag ab, der für die Zuordnung budgetiert wurde. Dieser Unterschied wird entweder durch eine Ausgabenabweichung oder eine Effizienzabweichung verursacht. Die Ausgabenabweichung tritt auf, weil der tatsächliche Betrag der im Zeitraum angefallenen Betriebsgemeinkosten von dem Standardbetrag abweicht, der zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit budgetiert wurde. Die Effizienzabweichung tritt auf, weil die Anzahl der Einheiten, denen die Betriebsgemeinkosten zugewiesen wurden, von der Standardproduktionsmenge abweicht, die bei der Einrichtung der Zuordnungsrate erwartet worden war.

Die Verwendung von Betriebsgemeinkosten wird durch Rechnungslegungsstandards vorgeschrieben, bringt jedoch keinen wirklichen Wert für das Verständnis der Gemeinkosten. Daher wird empfohlen, die Komplexität der Methode zur Zuweisung von Betriebsgemeinkosten zu minimieren. Idealerweise sollte es eine kleine Anzahl hochaggregierter Factory-Overhead-Konten geben, die in einem einzigen Kostenpool zusammengefasst und dann mithilfe einer einfachen Methode zugewiesen werden. Außerdem kann der Aufwand für die Analyse und Aufzeichnung der Betriebsgemeinkosten verringert werden, indem alle unwesentlichen Fabrikkosten den angefallenen Kosten belastet werden.

Ähnliche Begriffe

Der Betriebsaufwand wird auch als Fertigungsaufwand oder Fertigungsaufwand bezeichnet.

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