Definition des persönlichen Eigentums

Persönliches Eigentum bezieht sich auf andere Vermögenswerte als Grundstücke oder Gebäude. Persönliches Eigentum ist beweglich und kann Vermögenswerte wie Geräte, Möbel, Haushaltsgeräte und Fahrzeuge umfassen. Immobilien sind nicht enthalten. Diese Art von Immobilien kann auch immateriell sein und daher Vermögenswerte wie Annuitäten, Aktien und Anleihen umfassen. Viele Arten von persönlichem Eigentum neigen dazu, im Laufe der Zeit an Wert zu verlieren. Einige (wie Antiquitäten und Wertpapiere) können jedoch stattdessen an Wert gewinnen.

Ein Kreditgeber kann sich dafür entscheiden, ein Pfandrecht an dem persönlichen Eigentum eines Kreditnehmers zu erheben. Da diese Vermögenswerte beweglich sind, besteht jedoch das Risiko, dass der Kreditgeber die Vermögenswerte im Falle eines Ausfalls des Kreditnehmers nicht beschlagnahmen kann.

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