Liquidation

Unter Liquidation versteht man den Verkauf aller Vermögenswerte eines Unternehmens, die Begleichung seiner Verbindlichkeiten, die Verteilung aller verbleibenden Mittel an die Aktionäre und die Schließung als juristische Person. Der Liquidationsprozess ist ein mögliches Ergebnis einer Insolvenz, die ein Unternehmen eingeht, wenn es nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seine Gläubiger zu bezahlen. Ein Insolvenzantrag kann freiwillig oder unfreiwillig sein. Ein Antrag auf Liquidation eines Unternehmens kann von Gläubigern, die nicht von dem Unternehmen bezahlt wurden, beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Wenn dies gewährt wird, geht das Unternehmen unfreiwillig in Konkurs.

Wenn ein Unternehmen aufgrund einer Insolvenz liquidiert wird, werden die eingeworbenen Mittel zunächst zur Zahlung von Gläubigern verwendet. Wenn nach Zahlung der Gläubiger noch Bargeld übrig ist, wird der Restbetrag unter den Aktionären verteilt. Die Präferenzreihenfolge für die Zahlung bei Liquidation eines Unternehmens (als Priorität von Ansprüchen bezeichnet) lautet wie folgt:

  1. Gesicherte Gläubiger (leitende Position)

  2. Gesicherte Gläubiger (Juniorposition)

  3. Ungesicherte Gläubiger

  4. Inhaber von Vorzugsaktien

  5. Inhaber von Stammaktien

Der Preis für das Vermögen eines Unternehmens kann niedriger sein als erwartet, wenn der Verkauf in Eile durchgeführt wird. Dies liegt daran, dass der Verkäufer nicht genügend Zeit hat, um den größtmöglichen Pool potenzieller Käufer zu finden, sodass die wenigen kontaktierten Käufer niedrigere Gebote abgeben können und dennoch damit rechnen, die Gewinnergebote zu erzielen. Folglich ist ein häufiges Ergebnis der Liquidation, dass keine verbleibenden Mittel übrig bleiben, um die Aktionäre zu bezahlen. Dies kann auch bedeuten, dass nicht mehr genügend Bargeld vorhanden ist, um die Gläubiger zu bezahlen. In diesem Fall werden die gesicherten Gläubiger zuerst bezahlt, und ein reduzierter Auszahlungsplan wird verwendet, um alle verbleibenden Mittel an die ungesicherten Gläubiger zu zahlen.

Ähnlicher Artikel