Aufgeschobene Belastung

Eine abgegrenzte Belastung ist eine Ausgabe, die noch nicht verbraucht wurde, und wird daher vorübergehend als Vermögenswert eingestuft. Sobald die Ausgaben verbraucht wurden, werden sie den Ausgaben belastet. Rechnungsabgrenzungsposten werden normalerweise im Konto für Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, das in der Bilanz als kurzfristiger Vermögenswert ausgewiesen wird. Beispiele für aufgeschobene Belastungen sind vorausbezahlte Versicherungen, vorausbezahlte medizinische Kosten und vorausbezahlte Werbung.

Ähnliche Begriffe

Eine latente Belastung wird auch als Rechnungsabgrenzungsposten bezeichnet.

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