Ist eine Standardkalkulation nach GAAP und IFRS zulässig?

Sowohl nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) als auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) muss ein Unternehmen seine tatsächlichen Kosten ausweisen, die bei der Berichterstattung über Aufwendungen anfallen. Dies scheint zunächst im Widerspruch zur Standardkostenrechnung zu stehen, bei der das Personal für Wirtschaftsingenieurwesen in der Regel Standardmaterial- und Arbeitskosten ableitet. Standards werden anstelle der tatsächlichen Kosten verwendet, da die Erstellung von Standardkosten erheblich einfacher ist.

Der Kostenbuchhalter sollte die Abweichungen zwischen den tatsächlichen Kosten der verkauften Waren berechnen und die Abweichungen innerhalb der Kosten der verkauften Waren in jedem Berichtszeitraum erfassen. Solange diese Abweichungen erfasst werden, gibt es keinen Unterschied zwischen tatsächlichen und Standardkosten. In dieser Situation können Sie die Standardkalkulation verwenden und dennoch sowohl GAAP als auch IFRS einhalten.

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