Steuerpräferenzposten

Ein Steuerpräferenzposten ist eine Form des Einkommens, die die Einführung der alternativen Mindeststeuer (AMT) auslösen kann. Auf diese Art von Einkommen wird normalerweise keine Einkommensteuer angewendet. Der Betrag dieser Posten wird bei der Berechnung des AMT zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, um sicherzustellen, dass Steuerzahler mit hohem Einkommen, die davon profitieren, mindestens einen Mindeststeuerbetrag zahlen. Beispiele für Steuerpräferenzposten sind:

  • Überschüssige immaterielle Bohrkosten
  • Interesse an speziellen privatwirtschaftlichen Kommunalanleihen
  • Der qualifizierende Ausschluss für Aktien kleiner Unternehmen

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