Steuererklärung Position

Eine Steuererklärung spiegelt sich in einer Steuererklärung wider, zu der ein Buchhalter einen Steuerpflichtigen beraten hat, oder in einer Position, für die der Buchhalter die relevanten Fakten kennt und auf der Grundlage dieser Fakten entschieden hat, ob die Position angemessen ist. Die folgenden Punkte gelten für den Buchhalter, der eine Steuererklärung entwickelt:

  • Bei der Empfehlung einer Steuererklärung ist der Buchhalter dafür verantwortlich, ein Anwalt des Steuerzahlers zu sein.

  • Der Buchhalter sollte die von der betreffenden Steuerbehörde auferlegten Standards einhalten, wenn er eine Steuererklärung empfiehlt. Wenn mit der Steuerposition kein schriftlicher Standard verbunden ist, sollte der Buchhalter keine Steuererklärung empfehlen, es sei denn, er oder sie ist nach Treu und Glauben der Ansicht, dass die Position zumindest eine realistische Möglichkeit hat, administrativ oder gerichtlich in ihrer Sache aufrechterhalten zu werden . Der Buchhalter kann jedoch eine Steuererklärung empfehlen, indem er zu dem Schluss kommt, dass eine angemessene Grundlage für die Position besteht, und dem Steuerzahler rät, die Position offenzulegen.

  • Wenn der Buchhalter einem Steuerpflichtigen eine Steuererklärungsposition empfiehlt, sollte er den Steuerpflichtigen über die möglichen Folgen einer Strafe für die Einnahme der empfohlenen Position sowie über Möglichkeiten zur Verwendung von Angaben zur Vermeidung dieser Strafen informieren.

  • Der Buchhalter sollte einem Steuerpflichtigen nicht empfehlen, eine Steuerposition einzunehmen, die das Prüfungsauswahlverfahren der betreffenden Steuerbehörde nutzt, oder weil sie lediglich als Position dient, um eine Verhandlungshebel mit der Steuerbehörde zu erhalten.

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