Negativer Goodwill

Ein negativer Goodwill ist die Differenz zwischen dem Preis, den ein Erwerber für ein erworbenes Unternehmen zahlt, und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens des erworbenen Unternehmens, wenn der beizulegende Zeitwert den gezahlten Preis übersteigt. Wenn ein negativer Goodwill vorliegt, wurde ein Schnäppchenkauf getätigt, der den Käufer begünstigt. Diese Situation tritt normalerweise auf, wenn ein notleidender Verkauf vorliegt, z. B. wenn ein Unternehmen in Konkurs ist.

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