Untermietvertrag

Ein Untermietvertrag beinhaltet die Vermietung von Immobilien durch einen Mieter an einen Untermieter. Ein Untermietvertrag entsteht in der Regel, wenn der ursprüngliche Mieter keine Mietfläche mehr nutzen muss oder sich die Mietzahlungen nicht mehr leisten kann. Diese Situation tritt am häufigsten bei Gewerbeimmobilien auf, kann aber auch bei Wohnimmobilien auftreten.

Bei einer Untermietvereinbarung bilanziert der ursprüngliche Mieter den Untermietvertrag so, als wäre er der ursprüngliche Vermieter. Somit rechnet der ursprüngliche Mieter weiterhin mit seinen laufenden Leasingzahlungen an den ursprünglichen Leasinggeber, als ob der Untermietvertrag nicht bestanden hätte.

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