Kumulierte Abschreibungen

Die kumulierte Abschreibung ist der kumulierte Betrag aller Abschreibungsaufwendungen, die einem immateriellen Vermögenswert belastet wurden. Das Konzept kann auch für alle Abschreibungen gelten, die bisher einer Gruppe von immateriellen Vermögenswerten belastet wurden. Amortisation wird verwendet, um den allmählichen Verbrauch eines immateriellen Vermögenswerts im Zeitverlauf anzuzeigen. Sie wird fast immer linear berechnet. Der typische Abschreibungseintrag ist eine Belastung des Abschreibungsaufwands und eine Gutschrift auf dem kumulierten Abschreibungskonto.

Die kumulierten Abschreibungen werden in der Bilanz als Gegenwertkonto ausgewiesen, sodass sie unterhalb der Position der nicht amortisierten immateriellen Vermögenswerte positioniert sind. Der Nettobetrag der immateriellen Vermögenswerte ist unmittelbar darunter aufgeführt.

Es ist nicht üblich, kumulierte Abschreibungen als separate Position in der Bilanz auszuweisen. Typischere Darstellungen sind die Aufnahme kumulierter Abschreibungen in die kumulierte Abschreibungsposition oder die Darstellung von immateriellen Vermögenswerten abzüglich kumulierter Abschreibungen in einer einzelnen Position.

Die Kosten eines immateriellen Vermögenswerts, der noch nicht dem Abschreibungsaufwand belastet wurde, werden abzüglich kumulierter Abschreibungen bezeichnet und als die ursprünglichen Kosten eines immateriellen Vermögenswerts abzüglich seiner kumulierten Abschreibungen berechnet.

Bei Beendigung eines immateriellen Vermögenswerts wird auch der damit verbundene kumulierte Abschreibungsbetrag aus der Bilanz gestrichen.

Die kumulierten Abschreibungen unterscheiden sich von den kumulierten Abschreibungen darin, dass die kumulierten Abschreibungen mit immateriellen Vermögenswerten verbunden sind, während die kumulierten Abschreibungen mit Sachanlagen verbunden sind.

Ähnlicher Artikel