Die vier Grundabschlüsse

Ein vollständiger Abschluss wird verwendet, um den Lesern einen Überblick über die Finanzergebnisse und den Zustand eines Unternehmens zu geben. Der Jahresabschluss besteht aus vier Grundberichten:

  • Gewinn- und Verlustrechnung . Zeigt die Einnahmen, Ausgaben und Gewinne / Verluste an, die im Berichtszeitraum erzielt wurden. Dies wird normalerweise als der wichtigste Abschluss angesehen, da er die Betriebsergebnisse eines Unternehmens darstellt.

  • Bilanz . Zeigt die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital des Unternehmens zum Bilanzstichtag an. Somit sind die präsentierten Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Berichtsformat ist so strukturiert, dass die Summe aller Vermögenswerte der Summe aller Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals entspricht (bekannt als Bilanzierungsgleichung). Dies wird in der Regel als zweitwichtigster Jahresabschluss angesehen, da er Informationen über die Liquidität und Kapitalausstattung eines Unternehmens enthält.

  • Kapitalflussrechnung . Zeigt die Mittelzuflüsse und -abflüsse an, die im Berichtszeitraum aufgetreten sind. Dies kann einen nützlichen Vergleich mit der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen, insbesondere wenn die Höhe des ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts nicht die Cashflows des Unternehmens widerspiegelt. Diese Erklärung kann bei der Veröffentlichung von Abschlüssen an Dritte vorgelegt werden.

  • Gewinn- und Verlustrechnung . Zeigt Veränderungen des Eigenkapitals im Berichtszeitraum. Das Berichtsformat variiert, kann jedoch den Verkauf oder Rückkauf von Aktien, Dividendenzahlungen und Änderungen umfassen, die durch gemeldete Gewinne oder Verluste verursacht werden. Dies ist der am wenigsten verwendete Abschluss und wird üblicherweise nur im geprüften Abschlusspaket enthalten.

Wenn der Jahresabschluss intern veröffentlicht wird, sieht das Managementteam normalerweise nur die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz, da diese Dokumente relativ einfach zu erstellen sind.

Den vier Grundabschlüssen können umfangreiche Angaben beigefügt sein, die zusätzliche Informationen zu bestimmten Themen enthalten, die im jeweiligen Rechnungslegungsrahmen festgelegt sind (z. B. allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze).

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