Varianzleistungsdefinition

Varianzmacht ist die Macht, die Verwendung übertragener Vermögenswerte an einen anderen Begünstigten umzuleiten. Der Spender eines Vermögenswerts gewährt dem Empfänger Abweichungsbefugnisse, indem er in der Dokumentation, die die Spende des Vermögenswerts autorisiert, eine Abweichungsbefugniserklärung abgibt. In diesem Fall kann die Pass-Through-Organisation die Spende als Einnahmen und die anschließende Weiterleitung von Geldern an den Dritten als Aufwand erfassen.

Ähnlicher Artikel